Europäische Kommission:
Set 1 der European Sustainability Reporting Standards verabschiedet
Änderungen gegenüber dem Entwurf
Gegenüber dem Entwurf vom Mai 2023 wurden noch verschiedene Änderungen an den Standards vorgenommen, die allerdings zuvor eingeführte Erleichterungen teilweise wieder abschwächen. Beispielsweise ist nunmehr explizit anzugeben, dass bestimmte Informationen nicht wesentlich sind und die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse sind in diesen Fällen ausführlich zu erläutern.
Weitere Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD erhalten Sie im Nachhaltigkeitskompass (WPK).