Europäische Kommission:
Fragen und Antworten zur Umwelttaxonomie-Verordnung
- Zu einen handelt es sich um die „Bekanntmachung der Kommission zur Auslegung und Anwendung bestimmter Rechtsvorschriften des delegierten Rechtsakts zur EU-Klimataxonomie zur Festlegung technischer Bewertungskriterien für Wirtschaftstätigkeiten, die wesentlich zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel beitragen und erhebliche Beeinträchtigungen eines der anderen Umweltziele vermeiden“. Zweck dieser Bekanntmachung ist es, die wirksame Anwendung des delegierten Rechtsakts zur Klimataxonomie zu erleichtern.
- Zum anderen wurde die „Bekanntmachung der Kommission zur Auslegung und Umsetzung bestimmter Rechtsvorschriften des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung für die Meldung von taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und Vermögenswerten (zweite Bekanntmachung der Kommission)“ veröffentlicht.
Die in den beiden Bekanntmachungen enthaltenen Antworten auf häufig gestellte Fragen erläutern die in den geltenden Rechtsvorschriften bereits enthaltenen Bestimmungen. Die bestehenden Rechte und Verpflichtungen für die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten und zuständigen Behörden werden damit in keiner Weise ausgeweitet und es werden auch keine zusätzlichen Anforderungen eingeführt. Die Antworten auf häufig gestellte Fragen sollen lediglich bei der Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften unterstützen.