13. Juni 2023
Europäische Kommission:
Entwurf einer Delegierten Verordnung zur Übernahme der ESRS veröffentlicht
Grundlage der Delegierten Verordnung ist der ersten Satz von ESRS-Entwürfen (Set 1), die im November 2022 von EFRAG an die Kommission an die EU-Kommission übergeben wurde.
Änderungen zur Reduzierung der Berichtspflichten
Der Entwurf sieht gegenüber dem Set 1 allerdings einige Änderungen zur Reduzierung der Berichtspflichten der Unternehmen vor.
- Über die generellen Angaben des ESRS 2 hinaus gibt es keine verpflichtenden Angaben mehr. Weitere in Set 1 noch als berichtspflichtig klassifizierte Angaben unterliegen nunmehr wie alle übrigen Berichtsanforderungen dem Wesentlichkeitsvorbehalt.
- In Abhängigkeit von der Mitarbeiteranzahl sollen den berichtspflichtigen Unternehmen bei der erstmaligen Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts Erleichterungen eingeräumt werden.
- Verschiedene bislang verpflichtende Berichtsanforderungen werden zu freiwilligen Angaben.
- Höhere Flexibilität bei der Wesentlichkeitsbestimmung und der Ermittlung von Angaben.