Europäische Kommission:
Deutliche Anhebung der Schwellenwerte vorgeschlagen – Konsultation
Rund 1,1 Millionen Unternehmen betroffen
Der Entwurf sieht eine deutliche Anhebung der Schwellenwerte von 25% bezogen auf die Umsatzerlöse und Bilanzsumme vor. Damit soll den Auswirkungen der Inflation Rechnung getragen werden, die seit der letzten Anhebung im Jahr 2013 im EU-Raum kumuliert etwa 24,3% betrug. Bei Kleinstunternehmen wird eine Erhöhung um 28,6% vorgeschlagen, um glatte Werte zu erhalten. Die Anzahl der Mitarbeiter bleibt in allen Größenklassen unverändert. Der Entwurf der Kommission sieht vor, dass es den Mitgliedstaaten gestattet werden soll, Schwellenwerte für kleine Unternehmen festzulegen, die über die genannten Schwellenwerte hinausgehen. Diese dürfen jedoch für kleine Unternehmen 7.500.000 € für die Bilanzsumme und 15.000.000 € für die Umsatzerlöse nicht überschreiten.
Die Kommission geht davon aus, dass insgesamt rund 1,1 Mio. Unternehmen von den geänderten Schwellenwerten betroffen sein werden. Auch für viele derzeit große nichtkapitalmarktorientierte Unternehmen kann es mit Blick auf deren künftige Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung damit noch zu Änderungen kommen.