Am 21. Dezember 2023 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775 der Europäischen Kommission zur Anpassung der Größenkriterien für Kleinstunternehmen und für kleine, mittlere und große Unternehmen oder Gruppen veröffentlicht. Die Richtlinie ist grundsätzlich auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Den Mitgliedstaaten wird das Wahlrecht eingeräumt, die Vorschriften bereits auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.