WPK
15. August 2023

Bekanntmachung:
20. Änderung der Gebührenordnung der WPK

Der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer hat in seiner Sitzung am 2. Juni 2023 die 20. Änderung der Gebührenordnung der WPK beschlossen. Damit wird bei der Rücknahme der Anmeldung zu einer Modulprüfung im Wirtschaftsprüfungsexamen eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

§ 3 Gebührentatbestände/Gebührenhöhe

  1.  (…) Wird der Antrag nach Satz 1 Nr. 1, 2 oder 8 zurückgenommen, ermäßigt sich die dort genannte jeweilige Gebühr auf die Hälfte. Gleiches gilt für die Prüfungsgebühr nach Satz 1 Nr. 3 bis 6, sofern der Bewerber bis zum Ende der Bearbeitungszeit für die letzte Aufsichtsarbeit von der Prüfung zurücktritt. Wird die Anmeldung zu einer Modulprüfung zurückgenommen, wird die Prüfungsgebühr nach Satz 1 Nr. 3 und 4 abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 Prozent der jeweiligen Gebühr erstattet. Wird der Antrag nach Satz 1 Nr. 8 von einer Hochschule für dasselbe Semester/Trimester für mehr als einen Studiengang gestellt und nehmen Studierende der Studiengänge überwiegend an denselben Lehrveranstaltungen und Prüfungen teil, ermäßigt sich die Gebühr für jeden weiteren Studiengang auf die Hälfte.

Die Änderung tritt am 1. September 2023 in Kraft und gilt für Anmeldungen zu Modulprüfungen, die ab dem 1. September 2023 erfolgen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Änderung mit Schreiben vom 12. Juni 2023 genehmigt.

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