BaFin:
Ergebnisse der Umfrage zur Vergabe von Wirtschaftsprüfungsleistungen
Beschaffungsprozess adressatenorientiert und effizient gestalten
Betrachtet wurden im Rahmen der Online-Umfrage unter anderem eine mögliche Ausweitung des Bieterkreises sowie die Gestaltung des internen und externen Beschaffungsprozesses. Mit den Ergebnissen der Umfrage sollen künftig Abläufe und Inhalte verbessert werden können, um den Beschaffungsprozess adressatenorientiert und effizient zu gestalten.
Die wichtigsten zusammengefassten Ergebnisse der Online-Umfrage aus Sicht der WPK im Einzelnen:
- Immerhin knapp die Hälfte der WP-Praxen (48 %) nimmt an Vergabeverfahren teil,
- Über die Hälfte der WP-Praxen (54 %) nimmt jedoch nicht oder selten an Vergabeverfahren teil, wenn einziges Zuschlagskriterium der Preis ist.
- Für 61 % der WP-Praxen ist der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium der wichtigste Grund für eine Nicht-Teilnahme, gefolgt von dem Aufwand für die Angebotserstellung mit 51 %.
- Die Aussage "Mehr Berücksichtigung der Qualität im Vergabeprozess" wurde am häufigsten als motivierender Faktor für eine zukünftige Teilnahme genannt.
- Nahezu alle Rückläufe der Befragungen (95 %) wünschen sich, dass qualitätsorientierte Zuschlagskriterien fester Bestandteil bei Ausschreibungen sind.
- Nur ein Drittel der WP-Praxen (34 %) hat Erfahrungen mit elektronischen Vergabeplattformen, obwohl die eVergabe für öffentliche Ausschreibungen bereits seit 1. Januar 2019 (Unterschwellenbereich) beziehungsweise 18. April 2018 (Oberschwellenbereich) verpflichtend ist.
- Nur 29 % der WP-Praxen beurteilen ihre Kapazitäten für die Leistungserbringung im 1. Quartal als gut, dagegen im 3. Quartal 79 %.
Vergabeverfahren bei Dienstleistungen von WP/vBP flexibler ausgestalten
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Online-Umfrage spricht die WPK sich insgesamt dafür aus, im Rahmen der aktuellen Vergabetransformation des BMWK die Vergabeverfahren bei Dienstleistungen von WP/vBP flexibler auszugestalten, wenn diese Möglichkeiten im Vergaberecht selbst angelegt sind, aber gegebenenfalls von den Vergabestellen nicht immer hinreichend genutzt werden. Die häufig favorisierten öffentlichen Ausschreibungen mit ihren starren Formvorgaben, Verhandlungsverboten usw. widersprechen dieser gebotenen und notwendigen Flexibilität.