APAS:
Arbeitsprogramm 2023 veröffentlicht – Nachhaltigkeitsthemen werden in relevanten Fällen bei den Inspektionen auch berücksichtigt
- Wahrung einer kritischen Grundhaltung während der gesamten Prüfung,
- Sachgerechte Risikoeinschätzungen im Rahmen von Abschlussprüfungen,
- Auswahl von Prüffeldern (unter anderem geschätzte Werte, die von Prognoseunsicherheit bestimmt sind, Vermögenswerte, deren Werthaltigkeit gemindert ist, Vollständigkeit und angemessene Dotierung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten),
- Beurteilung der Angemessenheit der Prämisse der Unternehmensfortführung,
- Umsetzung des risikoorientierten Prüfungsansatzes, vor allem Prüfung des IKS und
- Prüfung der Beziehungen zu nahestehenden Personen.
Bei der Durchführung von Abschlussprüfungen bei Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen nennt die APAS beispielsweise die Risikovorsorge im Kreditgeschäft und die Prüfung der Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung als Schwerpunkte.
Nachhaltigkeit
Zusätzlich werden neue Sichtweisen durch Gesetzesvorgaben der EU wie beispielsweise die CSRD eine Rolle spielen. Die APAS wird sich darauf vorbereiten und bereits jetzt in relevanten Fällen Nachhaltigkeitsthemen bei ihren Inspektionen berücksichtigen.
Qualitätskontrolle
Das bei der WPK betriebene System der Qualitätskontrolle von Abschlussprüfern beurteilt die APAS unverändert anhand der folgenden kritischen Erfolgsfaktoren:
- Berücksichtigung der erforderlichen Anforderungen an die Erfahrung der Prüfer für Qualitätskontrolle bei der Prüferauswahl („Augenhöhe“),
- Risikoorientierte und materiell-inhaltliche Durchführung von Qualitätskontrollen,
- Aussagekräftige Berichterstattung der Prüfer für Qualitätskontrolle,
- Sachgerechter Aufgriff von Berufspflichtverstößen und
- Durchsetzung wirksamer Qualitätskontrollen.
Umsetzung der internationalen Qualitätsmanagementstandards
Einen weiteren Schwerpunkt der Aufsichtstätigkeit der APAS über die WPK wird die sachgerechte Umsetzung der internationalen Qualitätsmanagementstandards (ISQM 1, ISQM 2, ISA 220 rev.) in das deutsche Berufsrecht darstellen, vor allem im Hinblick auf die durch die WPK erlassene Berufssatzung WP/vBP.