Veranstaltungshinweis:
Verteidigung in Steuerstrafsachen – Zusammenwirken von Verteidigung und Steuerberatung
Referenten
- Dr. Christian Horvat, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuer- und Strafrecht, Koblenz
- Ulrike Thole-Groll, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, München
Ort
Erbacher Hof, Grebenstraße 24 - 26, 55116 Mainz
Zeit
10:00 bis 15:30 Uhr
Teilnahmegebühr
169 Euro inklusive Tagungsunterlagen
Inhalt
Medienwirksame Steuerstrafverfahren wie “Cum-ex”, “Goldfinger” oder auch “Panama- und Pandora-Papers” zeigen, dass Steuerhinterziehung schon seit geraumer Zeit kein “Kavaliersdelikt” mehr ist. Nicht zuletzt Ermittlungen im Zusammenhang mit steuerlicher Missbrauchsgestaltung avancierten in den letzten Jahren zu strafrechtlichen Umfangsverfahren, an deren Ende empfindliche Sanktionen durch die Strafverfolgungsbehörden ausgesprochen wurden.
Die Verteidigung in Steuerstrafsachen erfordert eine sichere Kenntnis des Steuerrechts; dies ergibt sich bereits aus dem Tatbestand der Steuerhinterziehung, der als Blankettnorm erst mit dem Einzelsteuergesetz ausgefüllt werden muss, um seine tatbestandliche Tragweite zu entfalten.
Umso wichtiger ist für die effektive Verteidigung im Steuerstrafverfahren ein Zusammenwirken von Strafverteidigung und Steuerberatung. Denn eine Vielzahl eingeleiteter Steuerstrafverfahren geht auf eine Kontrollmitteilung der Betriebsprüfung zurück. Regelmäßig wird das Betriebsprüfungsverfahren nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens parallel weitergeführt und das Prüfungsergebnis maßgebend für die Schadensfeststellung im Steuerstrafverfahren. Eine frühzeitige Zusammenarbeit von Strafverteidiger und steuerlichem Berater führt daher in aller Regel zu Synergieeffekten, die für die Verteidigung und damit für den gemeinsamen Mandanten äußerst wertvoll sind.
Das Risiko der Einleitung eines Strafverfahrens kann sich aber auch im Rahmen der laufenden Beratung ergeben. So hat die Scheu der Ermittlungsbehörden auch den steuerlichen Berater wegen des Verdachts der Teilnahme an Steuerdelikten ihrer Mandanten zu verfolgen, deutlich abgenommen. Welchen strafrechtlichen Risiken sich der steuerliche Berater ausgesetzt sehen und wie diesen begegnet werden kann, wird das Seminar ebenso beleuchten, wie die effektive Zusammenarbeit von Strafverteidiger und steuerlichen Berater im Steuerstrafverfahren anhand von Praxisfällen.
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