Stellungnahme:
Entwurf eines IDW Prüfungsstandards: Inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-) Erklärung im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW EPS 352)
Vermehrt veröffentlichen Unternehmen nichtfinanzielle Informationen innerhalb des Lageberichts und äußern gegenüber ihren Abschlussprüfern das Interesse, hierzu eine Aussage des Abschlussprüfers im Bestätigungsvermerk zu erhalten, obwohl die inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Informationen, soweit diese über die Darstellung der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren hinausgehen, kein Pflichtbestandteil der Jahresabschlussprüfung ist, sondern eine Prüfungserweiterung darstellt.
Fachliche Verlautbarung für den Berufsstand
Mit dem vorliegenden Entwurf soll diese Lücke geschlossen werden. Dem Berufsstand wird erstmals eine fachliche Verlautbarung zur Verfügung gestellt, mit der die lageberichtsfremden Informationen im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft und mit einem Prüfungsurteil im Bestätigungsvermerk versehen werden können.
Allerdings bittet die WPK das IDW um Würdigung, ob eine inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung die Erteilung eines zusätzlichen Prüfungsurteils im Bestätigungsvermerk zulässt. Gegebenenfalls ist die bisherige Auffassung des IDW zur Zulässigkeit einer Erweiterung um zusätzliche Prüfungsurteile anzupassen, um eine einheitliche Praxis zu gewährleisten.
Auswahl und Anwendung geeigneter Kriterien schwer verständlich
Die Ausführungen zur Auswahl und Anwendung geeigneter Kriterien zur nichtfinanziellen Berichterstattung sind nach Auffassung der WPK schwer verständlich und bedürfen zusätzlicher Erläuterungen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass den gesetzlichen Vertretern mit dem Entwurf Pflichten auferlegt werden, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Gerade aus diesem Grund müssen die Ausführungen hinsichtlich der Kriterien praxisorientiert und nützlich sein. Daher wird angeregt, die zugrundeliegenden Ausführungen und Anforderungen zu konkretisieren.