Platform on Sustainable Finance:
Berichte zur Implementierung der EU-Taxonomie und zur Einhaltung des Mindestschutzes veröffentlicht
Bericht über Daten und Verwendbarkeit der EU-Taxonomie
Der Bericht über Daten und Verwendbarkeit der EU-Taxonomie (Report on data and usability of the EU Taxonomy) liefert einen detaillierten Überblick über die erste Phase der Umsetzung der EU-Taxonomie durch die Wirtschaftsbeteiligten und die Finanzmärkte.
Außerdem sind besondere Empfehlungen für gezielte Anpassungen enthalten, um die Nutzbarkeit der Taxonomie zu erhöhen und die Stimmigkeit des Rahmenwerks für Nachhaltigkeitsberichte zu verbessern.
Der Bericht stellt jedoch keine Anleitung für Marktteilnehmer oder eine rechtliche Auslegung der Vorschriften dar, sondern gibt der Europäischen Kommission und den Europäischen Aufsichtsbehörden Anregungen zur Umsetzung der EU-Taxonomie-Standards und Offenlegungsanforderungen.
Bericht über Mindestschutzmaßnahmen
Der zweite Bericht behandelt Mindestschutzmaßnahmen (Report on minimum safeguards) und stellt damit die Anforderungen des Art. 18 der EU-Taxonomie-Verordnung dar. Danach müssen Unternehmen Verfahren einführen, die den OECD-Leitsätzen für multinationalen Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte entsprechen.
Der Bericht gibt Unternehmen, Investoren und Wirtschaftsprüfern Empfehlungen, wie die Einhaltung der Verpflichtung zur Einführung von Mindestschutzmaßnahmen im Einklang mit der Taxonomie-Verordnung bewertet werden kann.
Beide Berichte dienen der Information, ohne Entscheidungen oder Maßnahmen der Europäischen Kommission vorzugreifen.