Das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz führte zu Änderungen im Geldwäschegesetz bezüglich der Feststellung und Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten. Die WPK hat die Mitarbeiterschulung „Die Erfüllung der geldwäscherechtlichen Pflichten“ an die aktuelle Gesetzeslage angepasst sowie im dazugehörigen Wissenstest die Fragen und Lösungen darauf ausgerichtet.
Die Unterlagen stehen im Mitgliederbereich „Meine WPK“ zur Verfügung. Alle Praxen können sie für interne Schulungsmaßnahmen zu den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz einsetzen.