Der Landesrechnungshof hat seine Grundsätze zur Jahresabschlussprüfung von kommunalen Wirtschaftsbetrieben nach Abschnitt III Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) und von Unternehmen mit Beteiligung des Landes Mecklenburg-Vorpommern überarbeitet und am 14. Dezember 2022 veröffentlicht.
Ausführungen zu den wesentlichen Änderungen sind im Rundschreiben JAP-1/2022 dargestellt und betreffen beispielsweise die allgemeinen Regelungen zum Schriftverkehr, die Anzahl der weiterzuleitenden Prüfungsberichte, die Testate als Anlage zum Prüfungsbericht, die Übersendung von weiteren Unterlagen sowie die Darstellung und Würdigung zu Grundstückskäufen und -verkäufen.
Sofern im Rundschreiben JAP-1/2022 nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt das Grundwerk 2023 grundsätzlich ab dem 1. Januar 2023.