26. April 2022
IESBA:
Überarbeitete Definition einer „Public Interest Entity“ (PIE) veröffentlicht
Die Überarbeitungen beinhalten unter anderem folgende Punkte:
- Formulierung eines übergreifenden Ziels für zusätzliche Unabhängigkeitsanforderungen bei Abschlussprüfungen von PIEs,
- Bereitstellung von Leitlinien zu Faktoren, die bei der Bestimmung des Umfangs des öffentlichen Interesses an einem Unternehmen zu berücksichtigen sind und
- Ersetzung des Begriffs listed entity durch den neuen Begriff publicly traded entity.
Die überarbeitete PIE-Definition und die damit verbundenen Bestimmungen treten für Abschlussprüfungen für Zeiträume in Kraft, die am oder nach dem 15. Dezember 2024 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig und wird empfohlen.