Rechnungslegung
25. November 2022

IASB:
Beibehaltung des Wertminderungsansatzes bei der Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts

In der November-Sitzung hat das International Accounting Standards Board (IASB) für die Beibehaltung des reinen Wertminderungsansatzes (impairment-only approach) bei der Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts gestimmt. Dies ist das Ergebnis einer gründlichen Evaluierung, die mit dem Post-Implementation Review (PIR) von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse im Jahr 2014 begann.

Bei seiner Entscheidung berücksichtigte das IASB die Rückmeldungen der Interessengruppen aus dem PIR zu IFRS 3, das vom IASB im März 2020 veröffentlichte Diskussionspapier und anschließende Untersuchungen. Der IASB kam zu dem Schluss, dass die gesammelten umfangreichen Nachweise keine zwingenden Gründe für eine Änderung seiner bisherigen Entscheidung zur Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts darstellten.

Bereits in der Sitzung im September 2022 stimmte das IASB dafür, IFRS 3 um Angabepflichten zu Informationen über die spätere Wertentwicklung einer Akquisition zu ergänzen.

Die WPK hat sich im Rahmen des Konsultationsverfahrens in ihrer Stellungnahme vom 2. Dezember 2020 ausdrücklich für die Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung des Goodwills ausgesprochen, da der Impairment-Test sehr ermessensbehaftet ist, Wertminderungen oftmals erst mit deutlicher Verzögerung erfasst werden und die Kosten den Nutzen des Impairment-Tests übersteigen.

Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des IASB.

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