Fünfte Sitzung der unabhängigen Wahlkommission (uWK)
Themen der Beratungen waren unter anderem die geschäftsstellenseitige Nachbetrachtung der Briefwahl für eine Veröffentlichung im nächsten WPK Magazin sowie eine Vorabveröffentlichung der Wahlstatistik als Newsmeldung.
An die uWK sind über die Wahlstatistik hinausgehende Nachfragen zum Versand gerichtet worden. Diesem Informationsbedürfnis ist die uWK nachgekommen.
Daneben hat die uWK über den Fristbeginn und Fristablauf von Wahlanfechtungen beraten. Fristbeginn ist die Verkündung des Wahlergebnisses im WPK Magazin 3/2022 im September 2022. Die Wahlanfechtung ist bis einen Monat nach Verkündung des Wahlergebnisses zulässig. Der konkrete Beginn der Wahlanfechtungsfrist (Übergabe des WPK Magazins 3/2022 an die Post) wird im kleinen Wahlkalender für die Beiratswahl 2022 unter www.wpk.de//beiratswahl/ veröffentlicht.