Bericht über die Vorstandssitzung der WPK am 8. Juli 2022
Vorstandsausschuss „Weiterentwicklung Qualitätskontrollverfahren“
Der Vorstand hat zusammen mit dem Vorsitzenden der Kommission für Qualitätskontrolle, Prof. Dr. Jens Poll und seinem Stellvertreter, Jürgen Hug, zur Weiterentwicklung des Qualitätskontrollverfahrens beraten. Vorstand und Kommission haben nun eine übereinstimmende Auffassung zu den nachfolgenden Themenbereichen:
- Schärfung der Definition kleiner Praxen
- Keine Überbetonung der Stabilität in der Auftragsprüfung kleiner Praxen
- Fokussierung auf risikobehaftete Schwerpunkte in der Auftragsprüfung
- Reduzierung der Anforderungen an die Berichterstattung über eine Qualitätskontrolle kleiner Praxen
Die Beratungsergebnisse sollen nach einer abschließenden Entscheidung in der Kommission für Qualitätskontrolle über die Form der Veröffentlichung in der zweiten Jahreshälfte kommuniziert werden.
Reflexion: Ziele des Vorstandes 2018 bis 2022
Zu Beginn seiner Amtszeit hatte sich der Vorstand Ziele gesetzt. Diese betrafen unter anderem die Evaluierung der Umsetzung der EU-Regulierung, die Nachwuchsgewinnung und Nachwuchsförderung, die Stärkung der Facharbeit sowie den konstruktiven Dialog mit der APAS. Der Vorstand stellt fest, dass er viele seiner Ziele erreicht hat.
Nachlese zur Beiratswahl
Die Wahlbeteiligung lag knapp über 50 % und hat sich im Vergleich zur Beiratswahl 2018 geringfügig erhöht. Eine höhere Wahlbeteiligung hält der Vorstand durch eine zukünftig elektronisch gestützte Wahl für denkbar.
Vorstandsabteilung „Berufsaufsicht“
Der Vorstand hat den Einspruch eines Berufsangehörigen gegen einen Rügebescheid beraten.
Kammerversammlung 2023
Der Vorstand hat in Betracht kommende Termine für die Kammerversammlung 2023 beraten.
WPO-Änderungen
Der Vorstand befasste sich erneut mit der Änderung zu § 57a Abs. 6a WPO. Die Änderungsvorschläge sollen nunmehr dem BMWK übergeben werden.
Entwurf einer Stellungnahme zu ED ESRS
Der Vorstand hat den Entwurf einer Stellungnahme zu ED ESRS beraten. Als kritisch herausgestellt werden unter anderem die fehlende Mittelstandsperspektive, der fehlende rote Faden und die unzureichende Handhabbarkeit der Standardentwürfe sowie der zeitliche Rahmen von Standardsetzung und Kommentierungsmöglichkeit. Die Stellungnahme soll ins Englische übersetzt und an die EFRAG übermittelt werden.
Wirtschaftsprüfungsexamen
Im Zuge der Modularisierung des Wirtschaftsprüfungsexamens wird seit dem Prüfungstermin II/2019 ein zusätzlicher schriftlicher Teil-Prüfungstermin im Juni durchgeführt. Dieses zusätzliche Angebot hatte der Vorstand zunächst für die Dauer von vier Jahren befristet. Der Vorstand hat beschlossen, das zusätzliche schriftliche Prüfungsangebot im Juni ab dem Prüfungstermin II/2023 unbefristet beizubehalten und die zusätzlichen schriftlichen Prüfungen ab diesem Prüfungstermin an allen sechs Landesgeschäftsstellen-Standorten durchzuführen.