WPK
31. Januar 2022

Bericht über die Vorstandssitzung der WPK am 27. Januar 2022

Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig über seine Tätigkeit. Nachfolgend sind Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 27. Januar 2022 zusammengefasst.

Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen

Der Vorstand hat sich zur im Koalitionsvertrag angekündigten Einführung einer Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen beraten. Dies bringt vor allem für die vielen kleinen und mittleren Praxen von WP/vBP bürokratische Hürden und Rechtsunsicherheiten in der täglichen steuerlichen Beratung mit sich. Daher kommt es hier entscheidend auf die konkrete Ausgestaltung einer solchen Pflicht an. Die WPK wird die Umsetzung dieses Vorhabens eng begleiten.

Einführung eines Syndikus-WP/vBP

Der Bedarf an der Einführung eines Syndikus auch für den Berufsstand der WP/vBP ist ungebrochen groß. Bereits in den vergangenen Jahren hat sich die WPK für die Einführung eines Syndikus-WP/vBP eingesetzt. Im Januar hat hierzu eine Arbeitsbesprechung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stattgefunden. Der Vorstand hat sich hierzu berichten lassen.

Vorstandsabteilung Berufsaufsicht

Der Vorstand hat über drei Einsprüche gegen berufsaufsichtliche Entscheidungen der WPK entschieden.

Interne Revision 2021

Der Vorstand nahm Kenntnis von dem Bericht über die Interne Revision bei der WPK für das Jahr 2021 vom 14. Dezember 2021. Die einzelnen Prüfungshandlungen führten jeweils zu dem Ergebnis, dass die Abläufe in den Prüffeldern der WPK ordnungsgemäß, wirtschaftlich und zweckmäßig sind.

Kammerversammlung am 6. Mai 2022

Das Motto der Veranstaltung soll „Wirtschaftsprüfung und Green Deal“ sein. Der Vorstand befasste sich mit dem aktuellen Planungsstand und dabei schwerpunktmäßig den vorgesehenen Gastrednerbeiträgen und Praxisvorträgen. Es soll eine Präsenzveranstaltung mit einem Get-together auf dem Reichstagsgebäude am Vorabend stattfinden.

Berufsaufsichtsrelevante Änderungen im FISG

Der Vorstand hat zu der Frage der erstmaligen Anwendung der die Berufsaufsicht betreffenden Änderungen durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) beraten. Dies betrifft insbesondere Auskünfte zu eingeleiteten Berufsaufsichtsverfahren, die namentliche Benennung von Berufsangehörigen und Berufsgesellschaften nach rechtskräftig festgestellten Pflichtverletzungen und die Erhöhung des Geldbußerahmens für Berufsgesellschaften auf 1 Mio. Euro.

Änderung der Berufssatzung

Der Beirat hatte sich in seiner Sitzung am 3. Dezember 2021 über notwendige Satzungsänderungen durch das FISG ausgetauscht. Zu § 37 Satz 3 BS WP/vBP-E (Kritische Grundhaltung) wurde der Begriff der „Plausibilität“ kritisch hinterfragt und der Ausschuss Berufsrecht (ASBR) gebeten, sich nochmals damit auseinanderzusetzen. Der ASBR kam zu dem Ergebnis, an dem Begriff festzuhalten. Der Vorstand hat hierzu intensiv beraten und bittet nun den ASRP, sich aus fachlicher Sicht mit dem Begriff und dessen Bedeutung für die Prüfungstätigkeit zu befassen.

Anpassung der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche (18. März 2021) und des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes (1. August 2021) kam es zu Änderungen des § 261 StGB (Geldwäsche) und zu Änderungen im Geldwäschegesetz (GwG). Die dadurch erforderliche Anpassung der Auslegungs- und Anwendungshinweise der WPK zum GwG hat der Vorstand in seiner Sitzung beschlossen.

Stellungnahmen zur EU-Konsultation Corporate Reporting sowie zum ISA for LCE

Der Vorstand hat eine Stellungnahme zur EU-Konsultation zur Verbesserung der Qualität und Durchsetzung der Unternehmensberichterstattung (Corporate Reporting) beraten und beschlossen. Diskutiert wurde außerdem die Abgabe einer Stellungnahme zur IAASB-Konsultation für einen Standard für die Prüfung von Abschlüssen von weniger komplexen Unternehmen (ISA for LCE). Letztgenannte Stellungnahme soll wesentliche Anregungen adressieren, die die Berufsausübung des Berufsstands in Deutschland tangieren. Die Stellungnahmen werden demnächst auf der Internetseite der WPK veröffentlicht.

WPK aktuell Mitgliederinformation online – Update Nachhaltigkeitsberichterstattung und -prüfung in der EU – was kommt auf den Berufsstand zu?

Bereits in den Jahren 2020 und 2021 führte die WPK drei einstündige Online-Veranstaltungen mit Präsident Gerhard Ziegler zum Mitgliederaustausch durch. Auch in diesem Jahr ist am 1. April 2022 ein Update zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und -prüfung in der EU geplant. Neben Gerhard Ziegler wird Georg Lanfermann, Präsident des DRSC e. V., vortragen und für Teilnehmerfragen zur Verfügung stehen.

ti/ko

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