Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 23. März 2022
Tätigkeitsbericht der Kommission für Qualitätskontrolle für 2021
Die Kommission für Qualitätskontrolle hat ihren Tätigkeitsbericht für 2021 abschließend beraten. Der Bericht wird nach Billigung durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle auf der Internetseite der WPK veröffentlicht, Vorstand und Beirat erhalten ihn zur Kenntnis.
Die Kommission für Qualitätskontrolle wertete 2021 insgesamt 272 Qualitätskontrollberichte aus (Vorjahr: 351). Lediglich nach 27 Qualitätskontrollen (rund 9 %, Vorjahr: 12 %) waren Maßnahmen (Auflagen und/oder Sonderprüfungen) zu erlassen. Diese betrafen 25 Praxen, bei denen die festgestellten Mängel nicht schon in oder nach der Qualitätskontrolle beseitigt wurden. In zwei weiteren Fällen wurde eine Sonderprüfung ausschließlich zur Beurteilung der Stabilität des Qualitätssicherungssystems über mehrere Jahre angeordnet.
118 Praxen wurden im Jahr 2021 als gesetzlicher Abschlussprüfer in das Berufsregister eingetragen. Die gleiche Anzahl von Abschlussprüfern war aus dem Berufsregister zu löschen.
Die Vorstandsabteilung Berufsaufsicht wurde im Jahr 2021 in 16 Fällen über Einzelfeststellungen von erheblicher Bedeutung informiert. Sie betrafen überwiegend fachliche Fehlleistungen sowie das Prüfen ohne Befugnis.
In einem Fall informierte die Kommission für Qualitätskontrolle den Vorstand der WPK als Aufsichtsbehörde in Geldwäscheangelegenheiten für WP/vBP über die Nichterfüllung der Pflichten nach dem GwG.
Ausschuss „Grundsätze QK“
Der Ausschuss „Grundsätze QK“ der Kommission für Qualitätskontrolle berichtete über erste Überlegungen zur Überarbeitung der „Ergänzenden Hinweise zur Prüfung eines Qualitätssicherungssystems kleiner Praxen“. Ausgangspunkt hierfür waren insbesondere Überlegungen, mögliche Anpassungen an beziehungsweise aus ISQM 1 und insbesondere die dort enthaltenen Skalierungsbeispiele einzuarbeiten.
Darüber hinaus berichtete der Ausschuss über den Stand seiner Beratungen zur Entwicklung eines Modells für die risikoorientierte Auftragsauswahl einer Qualitätskontrolle bei sehr großen Praxen. Dazu wurde ein sogenanntes Drei-Stufen-Modell erarbeitet. Der Ausschuss geht davon aus, die abschließenden Beratungsergebnisse im dritten Quartal dieses Jahres veröffentlichen zu können.
Der Ausschuss „Grundsätze QK“ hat ferner den Entwurf einer Stellungnahme zu IDW EQMS 1 und EQMS 2 erarbeitet. Die Stellungnahme soll dem Vorstand am 5. Mai 2022 zur finalen Beratung vorgelegt werden.
Bestandteile der Auftragsprüfungen bei Kreditinstituten
Die Kommission für Qualitätskontrolle hat sich mit einer Frage aus dem Berufsstand zum Umfang der Auftragsprüfungen von Kreditinstituten im Rahmen einer Qualitätskontrolle beschäftigt. Konkret wurde angefragt, ob bei der Qualitätskontrolle die Auftragsprüfung von Kreditinstituten neben der Prüfung des Jahresabschlusses auch die aufsichtsrechtlich relevanten Prüfungsbestandteile (zum Beispiel GwG-Prüfung) umfasst. Nach Auffassung der Kommission für Qualitätskontrolle handelt es sich bei den sich aus § 29 KWG ergebenden zusätzlichen Prüfungspflichten um einen Pflichtbestandteil der entsprechenden Abschlussprüfungen, der damit auch Gegenstand der Qualitätskontrolle ist. Die Beratungsergebnisse sollen kurzfristig in der Rubrik „Mitglieder fragen – WPK antwortet“ auf der Internetseite der WPK veröffentlicht werden.
Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle
Es wurde über Qualitätskontrollen von sieben gemischten Praxen (Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse) und drei weiteren Praxen beraten. Für sechs gemischte Praxen wurde der Abschluss der Auswertungen von Qualitätskontrollberichten, in einem Fall die Erteilung einer Auflage beschlossen. Die Qualitätskontrollen der drei weiteren Praxen konnten ebenfalls abgeschlossen werden.