APAS:
Arbeitsprogramm 2022 veröffentlicht
Hinsichtlich der Auftragsprüfungen nennt die APAS:
- Sachgerechte Risikoeinschätzungen im Rahmen von Abschlussprüfungen hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Krise auf die wirtschaftliche Situation von Unternehmen,
- Umgang mit möglichen Einschränkungen bei der Erlangung von Prüfungsnachweisen, besonders auch bei Konzernabschlussprüfungen unter Einbezug der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern,
- Auswahl von Prüffeldern, unter anderem geschätzte Werte, die von Prognoseunsicherheit bestimmt sind, Vermögenswerte, deren Werthaltigkeit gemindert ist, Rückstellungen und Verbindlichkeiten, deren Vollständigkeit und angemessene Dotierung sicherzustellen ist,
- Beurteilung der Angemessenheit der Darstellungen im (Konzern-)Anhang und (Konzern-)Lagebericht zur Auswirkung der Corona-Krise durch den Abschlussprüfer,
- Beurteilung der Angemessenheit der Prämisse der Unternehmensfortführung durch den Abschlussprüfer,
- Kommunikation des Abschlussprüfers mit dem Aufsichtsorgan zur Corona-Krise und speziell zu entwicklungsbeeinträchtigenden und bestandsgefährdenden Tatsachen und
- Berichterstattung im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk, zum Beispiel Key Audit Matters.
Neben diesen Covid-19-Schwerpunkten wird die Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) durch die Praxen bei den Inspektionen berücksichtigt, wobei die Regelungen zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und zur Rotation im Fokus stehen werden. In den Inspektionen der Qualitätssicherungssysteme der Praxen werden vor allem folgende Bereiche relevant sein:
- Schaffung eines Qualitätsumfeldes, das zur Erreichung der erforderlichen Prüfungsqualität notwendig ist (Tone at the top),
- Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen von Mitarbeitern, Mandanten oder Dritten,
- Umsetzung der Unabhängigkeitsregelungen, vornehmlich in Bezug auf die Einhaltung des Fee Cap und die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen und
- Einhaltung der Anforderungen an die interne und externe Rotation,
sowie bezüglich der Auftragsprüfungen:
- Wahrung einer kritischen Grundhaltung während der gesamten Prüfung,
- Umsetzung des risikoorientierten Prüfungsansatzes,
- Prüfungshandlungen zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten,
- Prüfung der Beziehungen zu nahestehenden Personen und
- Einholung von Bestätigungen Dritter.
Aufgrund der gestiegenen Bedeutung der Informationssicherheit erweitert die APAS planmäßig den Kreis der Praxen, bei denen sie sich im Rahmen des Arbeitsprogramms 2022 ein eingehendes Verständnis vom IT-Umfeld der Praxen und deren Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung von Informations- und Cybersicherheit verschafft.
Die Entwicklungen zu Nachhaltigkeitsthemen wird die APAS verfolgen und in relevanten Fällen bei ihren Inspektionen berücksichtigen. Ebenso kann die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB Gegenstand der Inspektion sein (sogenannte ESEF-Unterlagen).
Die APAS führt zudem die öffentliche fachbezogene Aufsicht über die WPK. In diesem Bereich steht unverändert die Beurteilung der Bearbeitungs- und Entscheidungsprozesse innerhalb der WPK in Bezug auf aufsichtsrelevante Vorgänge sowie die Sicherstellung einheitlicher Wertungsmaßstäbe in den Berufsaufsichtsverfahren bei WPK und APAS im Fokus. Besonderes Augenmerk wird auf der Umsetzung der internationalen Qualitätssicherungsstandards (ISQM 1, ISQM 2 und ISA 220 rev.) in das deutsche Berufsrecht liegen.
Außerdem wird ein besonderer Schwerpunkt auf den möglichen Auswirkungen des FISG im Bereich der Verhängung von berufsaufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegen Prüfungsgesellschaften liegen. Dies betrifft den bestehenden Informationsfluss zwischen der Kommission für Qualitätskontrolle und dem Vorstand der WPK.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Arbeitsprogramm.