Nachhaltigkeit
2. Dezember 2024

Europäische Union:
Omnibus-Verordnung zur Vereinfachung von ESG-Berichtspflichten geplant

Nach einem Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs mit der Europäischen Kommission am 8. November 2024 in Budapest kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine Omnibus-Verordnung an, welche die bestehenden und künftigen ESG-Berichtspflichten bündeln soll. Die Initiative umfasst Regelungen aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie-Verordnung.

12-Punkte-Plan für Europa

Die Ankündigung ist Teil der Budapester Erklärung zum „Neuen Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit“, die einen 12-Punkte-Plan umfasst, der unter anderem darauf abzielt, den wirtschaftlichen Wohlstand, die Sicherheit und die Widerstandsfähigkeit Europas in den kommenden Jahren zu stärken. Bereits im ersten Halbjahr 2025 sollen „konkrete Vorschläge zur Reduzierung der Berichtspflichten um mindestens 25 %“ vorliegen.

In einer Pressekonferenz nach dem EU-Gipfeltreffen erklärte Ursula von der Leyen (im Video Minute 28:25 bis 29:30), dass die Datenpunkte oft redundant und überlappend seien. Sie kündigte an, dass die Berichtspflichten künftig stärker gebündelt und reduziert werden sollen, um Bürokratie abzubauen. Sie betonte jedoch auch, dass die Inhalte der Richtlinien und Verordnungen im Kern erhalten bleiben sollen.

pz