Dokumentation und Würdigung von Prüfungsfeststellungen bei der Auftragsprüfung
Die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) empfiehlt nach den bisherigen Erfahrungen aus den Aufsichten bei Prüfern für Qualitätskontrolle (PfQK), sämtliche Feststellungen in einem Arbeitspapier zu sammeln. Dieses bildet die Brücke zwischen dem jeweiligen Qualitätskontrollbericht und den Arbeitspapieren und erleichtert dem PfQK „auf einen Blick“ auch die Würdigung der Feststellungen als Mangel oder Einzelfeststellung (von erheblicher bzw. nicht erheblicher Bedeutung). Die berichtspflichtigen Feststellungen (Mängel des Qualitätssicherungssystems und Einzelfeststellungen von erheblicher Bedeutung) sind im Qualitätskontrollbericht darzustellen. Dieses Arbeitspapier ermöglicht dem PfQK auch, seine Feststellungen und seine Würdigung der KfQK als sachverständigem Dritten im Rahmen der Aufsicht über PfQK darzulegen.
Die Anlage enthält einen Vorschlag, wie eine solche Arbeitshilfe gestaltet werden könnte.
Stand: 28. Mai 2018
Ansprechpartner
Wenn Sie Fragen zur Dokumentation und Würdigung von Prüfungsfeststellungen bei der Auftragsprüfung haben, wenden Sie sich bitte an
Frau Gunia, Telefon 030 726161-313
E-Mail petra.gunia(at)wpk.de