Durchsuchung und Beschlagnahme
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen in den Büroräumen von Berufsangehörigen für den ,,Normalfall", d. h. gegen den Mandanten wird strafrechtlich ermittelt, den Berufsangehörigen trifft kein strafrechtlicher Vorwurf (z. B. Beihilfe, Mittäterschaft etc.).
Es handelt sich um einen Leitfaden für Verhaltensregeln; auf eine Behandlung von Meinungsstreitigkeiten in Rechtsprechung und Literatur zu einzelnen Fragen ist bewusst verzichtet worden. Im Interesse der Übersichtlichkeit beschränken sich die Hinweise auf das Wesentliche.