Berufsrecht
11. September 2016

Eigene Praxis, Partnerschaftsgesellschaft und Berufsregister

Bei mir ist ein angestellter Wirtschaftsprüfer im Berufsregister eingetragen. Das Anstellungsverhältnis besteht aber mit der Partnerschaftsgesellschaft. Kann das Anstellungsverhältnis auf die Partnerschaft umgetragen werden?

Das ist seit dem 17. Juni 2016 ebenfalls möglich und in diesem Fall auch zwingend, weil die eigene Praxis als Wirtschaftsprüfer nicht mehr besteht.

Wirtschaftsprüfer können auch zeichnungsberechtigte Angestellte bei Personengesellschaften nach § 44 b Abs. 1 WPO, also auch Partnerschaften ohne Anerkennung als Berufsgesellschaft eines Freien Berufs sein (§ 43 a Abs. 1 Nr. 3 WPO). Dies gilt, sofern mindestens ein Partner Wirtschaftsprüfer ist.

Auch für diese Meldung können die Formulare im Bereich „Formulare/Merkblätter“ genutzt werden.

ti