Erfordernis einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung für die Prüfung von Vollständigkeitserklärungen nach dem Verpackungsgesetz
Wir meinen nein. Die „Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen“ führen aus, dass Prüfer zwar jeweils der individuelle im Prüferregister aufgeführte Prüfer ist, seine Prüfungsgesellschaft jedoch Vertragspartner des Prüfungsauftrags sein kann (vgl. Abschnitt 1.4 der Einführung zu den Prüfleitlinien). Wird der Prüfungsauftrag mit der Berufsgesellschaft geschlossen, handelt der für die Prüfung verantwortliche WP/vBP aus seiner Berufsgesellschaft heraus. Insoweit ist diese Prüfungstätigkeit von der Berufshaftpflichtversicherung der Berufsgesellschaft umfasst.
Siehe zu diesem Thema auch „Neu auf WPK.de“ vom 25. Januar 2019.