18. Mai 2018
Tätigkeit als externer Auditor nach DIN ISO 9001 (Qualitätsmanagement)
Aus Sicht der WPK bestehen keine berufsrechtlichen Bedenken gegen eine Tätigkeit von WP/vBP oder Berufsgesellschaften als Auditor im Sinne der genannten DIN-Norm. Da es sich um eine Prüfungstätigkeit handelt (Beurteilung betrieblicher Abläufe beim Auftraggeber), dürfen Erklärungen über das Ergebnis der Tätigkeit auch gesiegelt werden (§ 48 Abs. 1 Satz 2 WPO).