Prüfung
4. Dezember 2018

Bestellter Abschlussprüfer ist verstorben

Der bisherige Abschlussprüfer einer Gesellschaft ist kurz vor Beendigung seiner Abschlussprüfung verstorben. Die Prüfung war weitgehend abgeschlossen, die Prüfungshandlungen waren durchgeführt und der Berichtsentwurf lag vor. Nun sollen wir die Arbeit fertigstellen und den Bericht testieren.

Können wir auf die Unterlagen und Aufzeichnungen zurückgreifen?

Die Verwertung der Arbeit des verstorbenen Abschlussprüfers (AP) durch Ihre Praxis im Rahmen der Abschlussprüfung ist grundsätzlich möglich. Hierbei bietet sich eine Orientierung an den in den IDW Prüfungsstandards zur "Verwertung der Arbeiten Dritten" (IDW PS 320 - 322 i.V.m. IDW PS 300 n.F.) festgelegten Grundsätzen an. Das heißt vor Verwertung der Arbeit müssten Sie sich insbesondere mit der Kompetenz, der Fähigkeit und der Objektivität des verstorbenen APs vertraut machen, sowie die Angemessenheit seiner Arbeit und der gezogenen Schlussfolgerungen sowie die Einhaltung der maßgeblichen Berufspflichten beurteilen und dokumentieren. Mit der Erteilung des Bestätigungsvermerks übernehmen Sie die volle Verantwortung für die Durchführung und die Ergebnisse der Abschlussprüfung. Im Bestätigungsvermerk dürfen keine Hinweise auf die Verwertung der Arbeit eines Dritten erfolgen. Vor diesem Hintergrund sollten Sie sich in einem Umfang mit der Arbeit des verstorbenen AP auseinandersetzen, der es Ihnen erlaubt, den Bestätigungsvermerk mit „gutem Gewissen“ zu unterzeichnen.

Es ist insbesondere empfehlenswert, sich intensiv mit der Prüfungsplanung, der Festlegung der Wesentlichkeiten, der Risikoidentifikation und -adressierung inkl. Ableitung von Prüfungsstrategie und -programm durch den verstorbenen AP zu befassen. Dazu sollten Sie sich ein eigenes Verständnis vom Unternehmen, dessen Umfeld und dessen IKS verschaffen, um die vom verstorbenen AP getroffenen wesentlichen „risikobasierten“ Entscheidungen beurteilen und tragen zu können. Falls Sie hier zu abweichenden eigenen Auffassungen gelangen, sollten Sie diese dokumentieren und entsprechende Schlussfolgerungen ziehen (bspw. abweichende Schwerpunktsetzung, abweichende Festlegung und Durchführung abweichender Prüfungshandlungen). Die vom verstorbenen AP durchgeführten wesentlichen Prüfungshandlungen und eingeholten Prüfungsnachweise zu einem Prüfungsgebiet sollten Sie in einem Umfang kritisch sichten, dass Sie beurteilen können, ob diese angemessen und ausreichend sind und die gezogenen Schlussfolgerungen stützen. Sollte dies in einem Prüfungsgebiet nicht der Fall sein, so müssten Sie weitere eigene Prüfungshandlungen durchführen oder ggf. abweichende Schlüsse ziehen. Aus Ihrer Dokumentation sollte für einen sachverständigen Dritten erkennbar sein, in welchem Umfang Sie die „Grundsätze der Verwertung“ angewendet und umgesetzt haben. Mit Blick auf die einzelnen Prüfungsgebiete könnte sich bspw. eine kurze Zusammenfassung Ihrer Aktivitäten und Ergebnisse als Deckblatt zu den jeweiligen Lead Sheets anbieten.

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