WPK
6. Juni 2023

Berufsaufsicht 2022:
Anzahl der Maßnahmen bleibt konstant

Der Bericht über die Berufsaufsicht 2022 gibt einen Überblick über die Entwicklung und den Gegenstand der Verfahren. Die Anzahl der Aufsichtsverfahren liegt auf dem Niveau der Vorjahre. Die weitaus meisten der 142 erledigten Verfahren wurden eingestellt oder mit einer Belehrung abgeschlossen. Es wurden aber auch 26 Verfahren mit Maßnahmen beendet. Davon wurde in einem Fall ein befristetes Tätigkeitsverbot ausgesprochen, das mit einer Rüge, einer Geldbuße und der Feststellung, dass die erteilten Bestätigungsvermerke nicht die Anforderungen des § 322 HGB erfüllen, verbunden wurde. In weiteren 19 Verfahren wurden Geldbußen (neben den Ausspruch einer Rüge) verhängt und in sechs Verfahren lediglich eine Rüge ausgesprochen.

Die Erledigungsarten der in 2022 von der WPK abgeschlossenen Verfahren gliedern sich wie folgt auf:

  • 73 Verfahren (51,4 %) wurden eingestellt, weil keine Pflichtverletzung festzustellen war.
  • In acht Verfahren (5,6 %) schieden die Berufsangehörigen aus dem Berufsstand aus.
  • In weiteren 35 Verfahren (24,7 %) lag zwar eine Pflichtverletzung vor, der Vorwurf war aber nicht so erheblich, dass eine Sanktion in Form einer berufsaufsichtlichen Maßnahme erforderlich gewesen wäre.
  • 26 Maßnahmen wurden rechts- oder bestandskräftig (18,3 %). Ein Tätigkeitsverbot wurde für die Dauer von drei Jahren ausgesprochen, die Geldbußen betrugen zwischen 500 Euro und 15.000 Euro. 16 der Maßnahmen (61,5 %) lagen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit einer Prüfungstätigkeit zugrunde. Die weiteren zehn Maßnahmen wurden wegen nicht gewissenhafter Berufsausübung außerhalb von Prüfungen oder der Verletzung der Pflicht zu berufswürdigem Verhalten verhängt. Sämtliche Maßnahmen wurden von der WPK bekannt gemacht.
kr

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