WPK
24. Januar 2022

Veranstaltungshinweis:
Verteidigung in Steuerstrafsachen – Zusammenwirken von Verteidigung und Steuerberatung

In einer Kooperationsveranstaltung am 14. März 2022 in Mainz informieren die RAK Koblenz, die StBK Rheinland-Pfalz und die WPK über die effektive Zusammenarbeit von Strafverteidigung und Steuerberatung im Steuerstrafverfahren anhand von Praxisfällen.

Referenten

  • Dr. Christian Horvat, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuer- und Strafrecht, Koblenz
  • Ulrike Thole-Groll, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, München

Ort

Erbacher Hof, Grebenstraße 24 - 26, 55116 Mainz

Zeit

10:00 bis 15:30 Uhr

Teilnahmegebühr

169 Euro inklusive Tagungsunterlagen

Inhalt

Medienwirksame Steuerstrafverfahren wie “Cum-ex”, “Goldfinger” oder auch “Panama- und Pandora-Papers” zeigen, dass Steuerhinterziehung schon seit geraumer Zeit kein “Kavaliersdelikt” mehr ist. Nicht zuletzt Ermittlungen im Zusammenhang mit steuerlicher Missbrauchsgestaltung avancierten in den letzten Jahren zu strafrechtlichen Umfangsverfahren, an deren Ende empfindliche Sanktionen durch die Strafverfolgungsbehörden ausgesprochen wurden.

Die Verteidigung in Steuerstrafsachen erfordert eine sichere Kenntnis des Steuerrechts; dies ergibt sich bereits aus dem Tatbestand der Steuerhinterziehung, der als Blankettnorm erst mit dem Einzelsteuergesetz ausgefüllt werden muss, um seine tatbestandliche Tragweite zu entfalten.

Umso wichtiger ist für die effektive Verteidigung im Steuerstrafverfahren ein Zusammenwirken von Strafverteidigung und Steuerberatung. Denn eine Vielzahl eingeleiteter Steuerstrafverfahren geht auf eine Kontrollmitteilung der Betriebsprüfung zurück. Regelmäßig wird das Betriebsprüfungsverfahren nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens parallel weitergeführt und das Prüfungsergebnis maßgebend für die Schadensfeststellung im Steuerstrafverfahren. Eine frühzeitige Zusammenarbeit von Strafverteidiger und steuerlichem Berater führt daher in aller Regel zu Synergieeffekten, die für die Verteidigung und damit für den gemeinsamen Mandanten äußerst wertvoll sind.

Das Risiko der Einleitung eines Strafverfahrens kann sich aber auch im Rahmen der laufenden Beratung ergeben. So hat die Scheu der Ermittlungsbehörden auch den steuerlichen Berater wegen des Verdachts der Teilnahme an Steuerdelikten ihrer Mandanten zu verfolgen, deutlich abgenommen. Welchen strafrechtlichen Risiken sich der steuerliche Berater ausgesetzt sehen und wie diesen begegnet werden kann, wird das Seminar ebenso beleuchten, wie die effektive Zusammenarbeit von Strafverteidiger und steuerlichen Berater im Steuerstrafverfahren anhand von Praxisfällen.

Bitte melden Sie sich über die Internetseite der RAK Koblenz an.

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