WPK
30. November 2022

Pressemitteilung:
Anteil der Nicht-Prüfungsleistungen bei kapitalmarktorientierten Unternehmen nimmt ab

Tendenz zur Vernetzung von Wirtschaftsprüfern hält an – Die Analyse des deutschen Wirtschaftsprüfermarktes für das Jahr 2021 der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) zeigt, dass der Anteil der Nicht-Abschlussprüfungsleistungen an den bei kapitalmarktorientierten Unternehmen erzielten Gesamthonoraren in den Jahren 2019 bis 2021 abgenommen hat.

Die Gesamthonorare der Wirtschaftsprüferpraxen, die kapitalmarktorientierte Unternehmen im Sinne des § 264d Handelsgesetzbuch (HGB) prüften, betrugen 2021 circa 757 Mio. Euro. Davon entfielen auf Abschlussprüfungsleistungen etwa 593 Mio. Euro und etwa 164 Mio. Euro auf Nicht-Abschlussprüfungsleistungen. Damit stellten im Berichtsjahr 2021 durchschnittlich 21,7 % (2020: 24,6 %; 2019: 25,1 %) der Gesamthonorare Honorare für Nicht-Abschlussprüfungsleistungen dar. Der Vergleich zu den Vorjahren dokumentiert die Entwicklung, dass zunehmend weniger Nicht-Prüfungsleistungen in dem untersuchten Bereich erbracht werden. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die anderen Bestätigungsleistungen, die als prüfungsnahe Leistungen anzusehen sind, den zweitgrößten Anteil an den Gesamthonoraren einnehmen. Anzumerken ist auch, dass die Steuerberatungsleistungen gegenüber dem geprüften Mandanten im Hinblick auf die Regelungen des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) künftig entfallen werden.

Ferner hat die WPK zwischen 2020 und 2021 55 Prüferwechsel bei kapitalmarktorientierten Unternehmen ermittelt. Davon blieb in 32 Fällen das jeweilige Prüfungsmandat innerhalb der Gruppe der „Big Four“-Gesellschaften Deloitte, Ernst & Young, KPMG und PricewaterhouseCoopers. Sieben Mandate blieben innerhalb der Gruppe von Gesellschaften mittlerer Größe und drei Prüfungen innerhalb der Gruppe kleinerer Praxen. Sieben Abschlussprüfungsmandate haben von einer größeren hin zu einer kleineren Gesellschaft rotiert. In sechs Fällen fand eine Rotation in die umgekehrte Richtung statt. Es bestätigt sich damit auch in diesem Jahr die Entwicklung, dass die Prüfungen in beide Richtungen wechseln.

Darüber hinaus hat die WPK festgestellt, dass die Zahl der im Berufsregister der WPK eingetragenen Netzwerke und der ihnen angeschlossenen Wirtschaftsprüferpraxen stetig steigt. Ende 2021 waren 893 Wirtschaftsprüferpraxen (2020: 864; 2019: 845) in 473 Netzwerken (2020: 458; 2019: 446) registriert.

Weitere Untersuchungsergebnisse:

  • Insgesamt prüften 59 Wirtschaftsprüferpraxen 978 Abschlüsse von Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 316a HGB (2020: 63 WP-Praxen mit 991 Mandaten; 2019: 68 WP-Praxen mit 1.012 Mandaten).
  • Bei Abschlussprüfungen kapitalmarktorientierter Unternehmen, die eine Teilmenge der Unternehmen von öffentlichem Interesse darstellen, verteilten sich 94,9 % (2020: 95,6 %; 2019: 95,4 %) der Honorare für Abschlussprüfungsleistungen mit 64,4 % der Anzahl der Prüfungsmandate (2020: 67,1 %; 2019: 66,9 %) auf die vier größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Umgekehrt verdeutlicht dieses Ergebnis, dass auch durch kleinere und mittlere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführte Abschlussprüfungen maßgeblich für das Funktionieren des Kapitalmarkts sind.
  • 53,6 % der Abschlussprüfungen von dem Kapitalmarkt nahe stehenden sonstigen Unternehmen, die keine Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, wurden von Wirtschaftsprüferpraxen durchgeführt, die nicht den großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Next 12-Netzwerken angehören. Anders als bei der Prüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen haben diese Wirtschaftsprüferpraxen in diesem Segment den Mehrheitsanteil. Damit wird deren Bedeutung für die Wirtschaft weiter unterstrichen.

Die Analyse der WPK bietet Einblicke in die aktuelle Struktur des Wirtschaftsprüfungsmarktes in Deutschland. Grundlage bilden Daten aus dem Berufsregister, die in dieser Form exklusiv der WPK vorliegen. Sie werden um weitere empirisch ermittelte Daten ergänzt. Als Quellen dienen dabei die Veröffentlichungen im Bundesanzeiger, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bereit gestellten Unternehmenslisten sowie die Transparenzberichte der Prüfer der Unternehmen von öffentlichem Interesse.

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