WPK
2. Juni 2022

Elektronischer Rechtsverkehr für WP/vBP und ihre Berufsgesellschaften:
Start des Elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs

Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und ihre Berufsgesellschaften können ihre Mandanten im Rahmen der Prozessordnungen vor den Finanz-, den Sozial- und den Verwaltungsgerichten vertreten. Alle Prozessordnungen forcieren den elektronischen Rechtsverkehr, das heißt den Austausch von Schriftsätzen zwischen dem Prozessvertreter und dem Gericht auf einem sicheren Übermittlungsweg. Letzteres sind die DE-Mail und die besonderen elektronischen Postfächer (zum Beispiel beA, beStB). Steht dem Prozessvertreter ein besonderes elektronisches Postfach zur Verfügung, so muss er dies nutzten. Schriftsätze, die auf anderem Weg eingereicht werden, sind regelmäßig unwirksam.

Verpflichtende besondere elektronische Postfächer

Rechtsanwälte und Notare und zukünftig auch Steuerberater haben sich vor diesem Hintergrund für alle verpflichtende besondere elektronische Postfächer, die jeweils durch die Bundeskammer administriert werden, entschieden. Diese Individuallösung ermöglicht den Kammern zwar im Rahmen der engen gesetzlichen Vorgaben einzelne Gestaltungsmöglichkeiten, ist zugleich aber mit erheblichem administrativem und wirtschaftlichem Aufwand für die Kammern und ihre Mitglieder verbunden.

Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit für jedes WPK-Mitglied

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile hat sich der Vorstand der Wirtschaftsprüferkammer gegen die Einführung eines besonderen elektronischen Postfachs für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer und ihre Berufsgesellschaften entschieden und damit die Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit jedem einzelnen Kammermitglied überlassen.

Möglichkeit zur Anmeldung von elektronischem Bürger- und Organisationenpostfach

Möchten Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer und ihre Berufsgesellschaften, die keinen Zugriff auf ein Anwalts- oder Steuerberaterpostfach haben, mit einem besonderen elektronischen Postfach am Rechtsverkehr teilnehmen, haben sie die Möglichkeit, ein besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) anzumelden.

Dieses ermöglicht auch die Berufsbezeichnung und die berufliche Anschrift im System zu hinterlegen und bei der Übertragung mit zu übermitteln. Damit haben Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer und ihre Berufsgesellschaften letztlich dieselben Gestaltungsmöglichkeiten wie auf einem Briefbogen oder in einer E-Mail und können, soweit die Praxisabläufe dies erfordern, wie Rechtsanwälte oder Steuerberater am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen.

Angebote für spezielle notwendige Software

Die Justiz hat alle für die Anmeldung eines elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs erforderlichen Informationen im Internet zusammengestellt.

Für die Verwendung eines elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs wird ausweislich der Hinweise der Justiz eine bestimmte Software benötigt. Drei Anbieter halten entsprechende Angebote bereit.

Die Wirtschaftsprüferkammer wird ihren Digitalisierungskompass um einen Vergleich dieser drei Anbieter erweitern.

uh

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