WPK
8. Juli 2022

Berechnung der Vorstandsmandate je Gruppe für die Amtszeit 2022 bis 2026

Nachdem die Wahlen für den Beirat der Wirtschaftsprüferkammer 2022 beendet sind, möchten wir über die Zusammensetzung des Vorstandes nach Gruppen für die Amtszeit 2022 bis 2026 informieren.

Für die Zusammensetzung des Vorstandes gilt § 8 Abs. 3 Satz 1 Satzung der WPK. Danach wählen die Beiratsmitglieder in Kenntnis des Verhältnisses der im Beirat vertretenen Interessengruppen aus ihrer Mitte 13 Vorstandsmitglieder.

Die Wahl der Mitglieder des Vorstandes bestimmt sich – wie die Wahl der Mitglieder des Beirates – nach § 59 Abs. 3 WPO.

Die WPK hatte zum Stichtag 1. Dezember 2021 (vgl. § 59 Abs. 3 Satz 2 WPO) insgesamt 21.101 stimmberechtigte Mitglieder; davon aus der

Stimmberechtigte Mitglieder
WP14.696
WPG3.018
Gesamt Gruppe der WP17.714
84 %
vBP2.184
BPG69
Nicht-WP/Nicht-vBP1.079
freiwillige Mitglieder55
Gesamt Gruppe der vBP3.387
16 %
Gesamt21.101

(vgl. Wahlbekanntmachung der uWK vom 9. Dezember 2021).

Im Verhältnis der Gruppen zur gesamten Mitgliederzahl entfallen dementsprechend nach § 59 Abs. 3 Satz 5 WPO bei insgesamt 13 Vorstandsmitgliedern auf die

Sitze im Vorstand
Gruppe der WP10,92
Sitze WP im Vorstand11
Gruppe der vBP2,08
Sitze vBP im Vorstand2

Für die Amtszeit 2022 bis 2026 entfallen also bei insgesamt 13 Vorstandsmitgliedern auf die Gruppe der WP 11 Sitze und auf die Gruppe der vBP 2 Sitze.

ge/bm

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