31. Mai 2022
Stellungnahme:
Evaluierung der GwGMeldV-Immobilien durch das BMF
Das BMF wandte sich vor diesem Hintergrund auch an die WPK, als zuständige Geldwäscheaufsicht über WP/vBP, und bat um Beantwortung von konkreten Fragestellungen.
Die Fragen des BMF und die Antworten der WPK sind in der Stellungnahme der WPK vom 31. Mai 2022 zusammengefasst.