Sanktionen gegen Russland:
Wirtschaftsprüfung, Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung für in Russland niedergelassene juristische Personen untersagt
Dies sieht Artikel 5n der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vor (eingeführt mit der Änderungs-Verordnung (EU) 2022/879 des Rates, vergleiche Amtsblatt der EU vom 3. Juni 2022). Die Absätze 2 bis 5 der Regelung enthalten verschiedene Ausnahmen zu dem in Absatz 1 enthaltenen grundsätzlichen Verbot.
Regelung Teil des Sechsten Sanktionspaketes der EU
Diese Regelung ist Teil des Sechsten Sanktionspaketes der EU. Dieses Sanktionspaket und damit das Verbot von Dienstleistungen von Wirtschaftsprüfern für russische Unternehmen war von der Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, in einer Rede am 4. Mai 2022 angekündigt worden. Es wurde von den europäischen Staatschefs (Europäischer Rat) erst am 30. Mai 2022 beschlossen. Das Paket war strittig, da mit ihm vor allem Sanktionen im Zusammenhang mit der Lieferung von Öl aus Russland verbunden sind.