18. März 2022
Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments stimmt über CSRD-Entwurf ab
- Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung soll nicht vom Abschlussprüfer des Unternehmens durchgeführt werden.
- Das Mitgliedstaatenwahlrecht zur Nachhaltigkeitsprüfung durch unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen soll bestehen bleiben.
- Der Anwendungsbereich der CSRD soll auf Unternehmen aus Drittstaaten ausgeweitet werden, die im EU-Binnenmarkt tätig sind.
- Kapitalmarktorientiere Kleinstunternehmen sollen aus dem Anwendungsbereich der CSRD ausgenommen werden.
- Kleine und mittlere Unternehmen sollen bei einer freiwilligen Anwendung der Berichtsstandards von den Mitgliedstaaten unterstützt werden. Als Unterstützung sind die Vergabe eines (Nachhaltigkeits-)Zertifikats oder finanzielle Mittel angedacht.
- Die Kommission soll zusätzliche Berichtskriterien für Unternehmen mit relevanten wirtschaftlichen Aktivitäten in Hochrisikosektoren (Textilien, Landwirtschaft, Bergbau, Mineralien) festlegen.
Über die Positionen des JURI soll das Plenum in einer Sitzung am 23. März 2022 abstimmen. Hieran soll sich der Trilog mit dem Europäische Rat und der EU-Kommission anschließen.