Sonstiges
11. März 2022

Europäische Kommission:
Aktualisierte ESEF-Basistaxonomie 2021 in das EU-Recht übernommen

Am 7. März 2022 wurde die vierte Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/352 der Europäischen Kommission vom 29. November 2021 zur Ergänzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Spezifikation eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats (ESEF) im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Die neue Version der Basistaxonomie basiert auf der im März 2021 von der IFRS-Stiftung veröffentlichten (jährlichen) Aktualisierung 2021 der IFRS-Taxonomie und gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Den Emittenten ist gestattet, die Basistaxonomie 2021 bereits auf Geschäftsjahre anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2022 beginnen.

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