Sonstiges
20. Mai 2022

DCGK:
Angepasster Kodex auf der Internetseite der Regierungskommission veröffentlicht

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat dem Bundesministerium der Justiz die bereits am 28. April 2022 beschlossene neue Fassung des Kodex zur Prüfung übermittelt und am 17. Mai 2022 auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Der neue Kodex wird allerdings erst mit der Bekanntmachung durch das Ministerium im elektronischen Bundesanzeiger in Kraft treten. Bis dahin bildet weiterhin die Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 (Kodex 2020) die Grundlage für die jährlichen Entsprechenserklärungen.

In dem neuen Kodex wird die Bedeutung von ökonomischen, sozialen und Belangen der Governance (ESG) hervorgehoben. Beispielsweise soll der Vorstand die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten. Die Überwachungsaufgaben des Aufsichtsrats umfassen künftig insbesondere auch Nachhaltigkeitsfragen.

Hinsichtlich der Ausschüsse des Aufsichtsrats erfolgt darüber hinaus die Klarstellung innerhalb des Kodex, dass mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen muss.

Den Kodex 2022, die dazu gehörige Begründung sowie eine Markup-Fassung mit den Änderungen zum Kodex 2020 können auf der Internetseite des DCGK eingesehen werden.

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