Qualitätskontrolle
26. April 2023

Mitglieder fragen – WPK antwortet:
Qualitätskontrolle steht an und noch kein Prüfervorschlag bei der WPK eingereicht – was ist zu tun?

Ich habe von der WPK ein Schreiben erhalten, in dem sie mich daran erinnert, dass ich in sechs Monaten eine neue Qualitätskontrolle durchführen muss und noch keinen Prüfervorschlag eingereicht habe. Muss ich jetzt schon tätig werden und was genau ist zu tun?

Aufgrund des Sechsjahresturnus im Qualitätskontrollverfahren werden sich im Jahr 2023 wieder sehr viele WP/vBP-Praxen, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen, einer Qualitätskontrolle unterziehen. Auch wenn grundsätzlich genügend Prüfer für Qualitätskontrolle vorhanden sind, sollten Sie jetzt – sofern Sie noch keinen Prüfer für Qualitätskontrolle ausgewählt haben – mit den Vorbereitungen für die Durchführung Ihrer Qualitätskontrolle beginnen.

Zunächst sollten Sie sich mindestens einen Prüfer für Qualitätskontrolle aussuchen. Auch wenn Sie die Absicht haben, Ihren bisherigen Prüfer für Qualitätskontrolle wieder zu beauftragen, sollten Sie berücksichtigen, dass in der Regel sechs Jahre seit Ihrer letzten Qualitätskontrolle vergangen sind und Ihr Prüfer möglicherweise gar nicht mehr tätig ist oder für dieses Jahr bereits keine Termine mehr frei hat. Daher sollten Sie auch in diesem Fall spätestens jetzt Kontakt zu dem vorgesehenen Prüfer aufnehmen.

Wie finde ich einen Prüfer für Qualitätskontrolle? – Hilfen der WPK

Wenn Sie sich einen neuen Prüfer für Qualitätskontrolle suchen möchten, bietet die WPK Ihnen verschiedene Hilfestellungen.

  • Sie können im Berufsregister/Abschlussprüferregister nach Berufsangehörigen suchen, die auch als Prüfer für Qualitätskontrolle registriert sind. Die Suche können Sie über den Ort beziehungsweise die Postleitzahl sowie die Angabe eventueller weiterer erforderlicher Spezialkenntnisse konkretisieren.
  • Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Mitgliederbereich „Meine WPK“ selbst ein Gesuch für eine Qualitätskontrolle aufzugeben. Ein entsprechendes Online-Formular finden Sie nach dem Einloggen unter „WPK Börsen > Kooperations- und Praxisbörse“.
    Prüfer für Qualitätskontrolle können in dieser Rubrik auch Angebote für Qualitätskontrollen schalten. Diese Angebote können Sie im öffentlichen Bereich unserer Internetseite abrufen. Hierfür dort bitte auf den Menüpunkt „Qualitätskontrolle“ klicken.
  • Außerdem inserieren Prüfer für Qualitätskontrolle auch regelmäßig im WPK Magazin.

Auf Augenhöhe und Organisationsgrad achten

Sie sollten sich einen Prüfer für Qualitätskontrolle suchen, der sich mit Ihrer Praxis auf Augenhöhe befindet, das heißt, er sollte über vergleichbare Kenntnisse und Erfahrungen wie Sie verfügen. Darüber hinaus ist es hilfreich, wenn Sie und Ihr Prüfer für Qualitätskontrolle über einen vergleichbaren Organisationsgrad verfügen, das heißt, dass nach Möglichkeit die Anzahl der tätigen Berufsträger sowie Art und Anzahl der durchgeführten gesetzlichen Abschlussprüfungen vergleichbar sein sollten.

Wenn Sie sogenannte Spezialbereiche prüfen (zum Beispiel Krankenhäuser, Energieversorgungsunternehmen, Versicherungen, Kredit- und Finanzdienstleistungsunternehmen oder Konzernabschlüsse) muss auch Ihr Prüfer für Qualitätskontrolle über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Sie sollten sich hierzu mit ihm austauschen und dies im Rahmen des Vorschlagsverfahrens auch der WPK mitteilen.

Prüfervorschlag online bei der WPK einreichen

Am besten reichen Sie auch Ihren Prüfervorschlag über den Mitgliederbereich „Meine WPK“ ein (dort unter „Digitale Anträge/Mitteilungen“). Damit stellen Sie sicher, dass Sie der WPK alle erforderlichen Informationen übermitteln und die Bearbeitung Ihres Vorschlages zügig erfolgen kann.

gu

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