Entscheidungspraxis der KfQK zu coronabedingten Verzögerungen bei Qualitätskontrollen – Tolerierung von Fristüberschreitungen läuft zum 11. April 2023 aus
- diese glaubhaft mit der aktuellen Corona-Krise begründet werden,
- dem Antrag zeitgerecht ein Prüfervorschlag und die Beauftragung einer Qualitätskontrolle vorangegangen war und
- bei einer maximalen Fristüberschreitung in der Regel auch keine neue Prüfungssaison eröffnet wird.
Ein pauschaler Verweis auf die Corona-Lage oder auf eine allgemein hohe Arbeitsbelastung ist insoweit nicht ausreichend.
Zwischenzeitlich haben der Bund und die Länder die coronabedingten Beschränkungen weitestgehend aufgehoben. Außerdem dauert die Corona-Lage bereits seit mehreren Jahren an, sodass die Praxen sich darauf einrichten konnten und dies bei der Planung und Durchführung ihrer Qualitätskontrolle berücksichtigen können. Daher hat die KfQK in ihrer letzten Sitzung am 20. Dezember 2022 beschlossen, die beschriebene Praxis letztmalig bis zum 11. April 2023 zu verlängern.