Einwegkunststofffondsgesetz in Kraft – neue Prüfungsaufgabe für WP/vBP ab 2025
Das entsprechende „Gesetz zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“ wurde am 15. Mai 2023 im Bundesgesetzblatt (Nr. 124) verkündet. Es trat überwiegend am 16. Mai 2023 in Kraft. Die Prüfung ist allerdings erstmals im Jahr 2025 durchzuführen. Die WPK hatte über den Gesetzentwurf informiert („Neu auf WPK.de“ vom 9. Juni 2022).
Anlehnung an Prüfleitlinien zu § 11 VerpackG
Die WPK möchte das Umweltbundesamt bei der Erarbeitung der Prüfleitlinien nach § 11 Abs. 5 EWKFondsG unterstützen. Die Gesetzesbegründung geht davon aus, dass die Leitlinien inhaltlich an die Prüfleitlinien zu § 11 VerpackG angelehnt werden können.