Nachhaltigkeit
1. August 2023

Europäische Kommission:
Set 1 der European Sustainability Reporting Standards verabschiedet

Die Europäische Kommission hat am 31. Juli 2023 den Delegierten Rechtsakt zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verabschiedet. Er wird nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.

Änderungen gegenüber dem Entwurf

Gegenüber dem Entwurf vom Mai 2023 wurden noch verschiedene Änderungen an den Standards vorgenommen, die allerdings zuvor eingeführte Erleichterungen teilweise wieder abschwächen. Beispielsweise ist nunmehr explizit anzugeben, dass bestimmte Informationen nicht wesentlich sind und die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse sind in diesen Fällen ausführlich zu erläutern.

Weitere Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD erhalten Sie im Nachhaltigkeitskompass (WPK).

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