Nachhaltigkeit
23. Januar 2024

EFRAG:
Konsultationen zu drei unverbindlichen Implementierungsleitlinien für das Set 1 der ESRS

Am 22. Dezember 2023 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) drei Entwürfe unverbindlicher Implementierungsleitlinien (Implementation Guidance) für das Set 1 der ESRS veröffentlicht. Stellungnahmen können jeweils bis zum 2. Februar 2024 über Online-Fragebögen abgegeben werden.

Bei den Implementierungsleitlinien handelt es sich um:

  • Draft EFRAG IG 1 Materiality assessment implementation guidance (MAIG)
    Die Implementierungsleitlinie beschreibt die Anforderungen an die Berichterstattung über die Wesentlichkeitseinschätzung einschließlich der Darstellung möglicher Schritte des Prozesses. Sie enthält auch häufig gestellte Fragen (FAQ) zur doppelten Wesentlichkeitsbewertung, um die Umsetzung aus praktischer Sicht zu unterstützen.
  • Draft EFRAG IG 2 Value chain implementation guidance (VCIG)
    Diese Implementierungsleitlinie beschreibt die Anforderungen an die Berichterstattung über die Wertschöpfungskette während der Wesentlichkeitserklärung für Auswirkungen, Risiken und Chancenmanagement (materiality statement, for impacts, risks and opportunity management) sowie hinsichtlich der Kennzahlen und Ziele. Darüber hinaus enthält die VCIG häufig gestellte Fragen (FAQ) im Zusammenhang mit der sogenannten Wertschöpfungskarte (value chain map).
  • Draft EFRAG IG 3 Detailed ESRS datapoints implementation guidance
    Die dritte Implementierungsleitlinie enthält eine vollständige Liste der detaillierten Anforderungen (ESRS-Datenpunkte) in einem Excel-Format. Die Datei bietet zusätzliche Informationen, die für die Navigation und das Filtern des Inhalts nützlich sein können und als Grundlage für eine Datenlückenanalyse (data gap analysis) dienen könnten.
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