Nachhaltigkeit
9. Januar 2023

CSRD am 5. Januar 2023 in Kraft getreten

Nachdem die Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) am 16. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, ist sie am 5. Januar 2023 in Kraft getreten. Damit wird die bisherige CSR-Richtlinie (Richtlinie 2014/95/EU) abgelöst.

Die CSRD ändert unter anderem die Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU), die Transparenzrichtlinie (Richtlinie 2004/109) und die Abschlussprüferrichtlinie (Richtlinie 2006/43/EG). Die EU-Mitgliedstaaten haben die neuen Vorschriften bis spätestens Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen.

Lesefassung der WPK

Die WPK stellt in ihrem Nachhaltigkeitskompass neben dem veröffentlichten Text der Richtlinie eine Lesefassung der CSRD im Änderungsmodus zur Verfügung.

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