Sonstiges
29. Juni 2022

Regierungskommission DCGK:
Neuer Kodex in Kraft getreten – besonderes Gewicht auf nachhaltiger Unternehmensführung

Am 27. Juni 2022 ist der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner neuesten Fassung in Kraft getreten, nachdem das Bundesjustizministerium die überarbeitete Version vom 28. April 2022 im Bundesanzeiger bekanntgemacht hatte.

Der neue Kodex enthält aktualisierte Grundsätze sowie erweiterte Empfehlungen für Vorstände und Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen.

Besonderes Gewicht wird auf die nachhaltige Unternehmensführung gelegt. Der Vorstand soll die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Chancen und Risiken für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten und in der Unternehmensstrategie und -planung auch ökologische und soziale Ziele berücksichtigen.

Sachverstand aus Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Hinsichtlich der Ausschüsse des Aufsichtsrats stellt der Kodex klar, dass mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen muss.

Der Kodex 2022, die Begründung sowie eine Fassung zur Darstellung der Änderungen gegenüber Fassung 2020 stehen auf der Internetseite der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zur Verfügung.

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