EU-Konsultation zur Reform des EU-Verpackungsrechts
Die Konsultation endet nach aktuellem Stand am 1. Februar 2023, wobei sich die Frist um jeweils einen Tag verlängert, bis die Entwürfe in allen EU-Sprachen vorliegen.
Aufhebung der Verpackungsrichtlinie
Das EU-Verpackungsrecht soll grundlegend überarbeitet werden. Die EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, in Deutschland im Verpackungsgesetz umgesetzt, soll aufgehoben werden. Stattdessen soll künftig eine EU-Verordnung das Verpackungsrecht regulieren. Deren Regeln gelten in allen Mitgliedstaaten unmittelbar.
Art. 42 Abs. 2 des Entwurfs enthält eine Prüfungsaufgabe und spricht von independent experts.
Weniger Verpackungsabfälle
Die Europäische Kommission möchte die Menge an Verpackungsabfällen in der EU reduzieren und Verpackungen einfacher recyceln. Zur Förderung der Wiederverwendung und des Recyclings soll das Verpackungsdesign verbessert werden. Weiterhin soll sich der Anteil recycelter Materialien in Verpackungen erhöhen. Übermäßige Verpackungen sollen vermieden werden.