Rechnungslegung
15. Februar 2022

DRSC:
DRÄS 12 zur Änderung des DRS 20 Konzernlagebericht verabschiedet

Am 11. Februar 2022 verabschiedete das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 12 (DRÄS 12), der Änderungen des DRS 20 Konzernlagebericht vorsieht. Zur Anpassung an die geänderte Rechtslage werden im Wesentlichen folgende materielle Änderungen an DRS 20 vorgenommen:

Zweites Führungspositionen-Gesetz

Das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionen-Gesetz – FüPoG II) weitet im Wesentlichen die Berichtspflichten über Zielgrößen bezüglich des Anteils von Frauen in Führungspositionen aus. Außerdem wird eine Berichtspflicht über die Einhaltung des sogenannten Mindestbeteiligungsgebots im Vorstand bestimmter börsennotierter paritätisch mitbestimmter Unternehmen kodifiziert. Die Änderungen sind erstmals für das nach dem 31. Dezember 2020 beginnende Geschäftsjahr zu beachten. Mit DRÄS 12 wird DRS 20 formal an die neue Gesetzeslage angepasst.

EU-Taxonomie-Verordnung

Darüber hinaus wird in den Abschnitt zur nichtfinanziellen Konzernerklärung ein Hinweis auf die Berichtspflichten gemäß Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung eingefügt. Hintergrund ist, dass Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung beziehungsweise Konzernerklärung abzugeben haben, ab Januar 2022 unter anderem sogenannte Taxonomie-Quoten (Anteil ihrer ökologisch nachhaltigen Umsatzerlöse, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben) gemäß Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung aufnehmen müssen. Diese Änderungen sind erstmals für das nach dem 31. Dezember 2021 beginnende Geschäftsjahr zu beachten.

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