Am 7. März 2022 wurde die Bekanntmachung des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 12 zur Änderung des DRS 20 Konzernlagebericht (DRÄS 12) vom 25. Februar 2022 durch das Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB im Bundesanzeiger (AT 07.03.2022 B1) veröffentlicht. Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite des DRSC verfügbar.
Zur Verabschiedung des DRÄS 12 und zu den wesentlichen inhaltlichen Aspekten siehe „Neu auf WPK.de“ vom 15. Februar 2022.