Coronavirus:
Wirtschaftshilfen werden als Absicherungsinstrument bis Ende Juni 2022 verlängert
Verlängerung der ergänzenden Programme parallel zur Überbrückungshilfe IV
Die bewährten Programmbedingungen der Überbrückungshilfe IV werden fortgesetzt. Die ergänzenden Programme der Neustarthilfe für Soloselbständige und Härtefallhilfen werden parallel zur Überbrückungshilfe IV verlängert. Bund und Länder haben sich zudem dazu bekannt, dass sie alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den kriminellen Missbrauch der Wirtschaftshilfen zu verhindern, damit sichergestellt ist, dass die Hilfen dort ankommen, wo sie benötigt werden.
Fixkostenerstattung und Eigenkapitalzuschuss
Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin eine anteilige Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen einen Eigenkapitalzuschuss, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer betroffen sind.
Direkte Zuschüsse von bis zu 1.500 Euro für Soloselbstständige
Ebenfalls fortgeführt wird die bewährte Neustarthilfe für Soloselbständige. Mit der „Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal“ können Soloselbständige bis Ende Juni 2022 weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum April bis Juni 2022 also bis zu 4.500 Euro.
Einzelheiten sind auf der Internetseite des BMWi abrufbar.