Sonstiges
21. März 2022

APAS:
Arbeitsprogramm 2022 um Aspekte zum Ukraine-Krieg erweitert

Aus aktuellem Anlass hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ihr Arbeitsprogramm 2022 (die WPK berichtete unter „Neu auf WPK.de“ vom 13. Januar 2022) um den Abschnitt „Auswirkungen des Ukraine-Krieges“ erweitert. Das Arbeitsprogramm ist auf der Internetseite der APAS veröffentlicht.

Die APAS führt aus, dass der Angriff Russlands am 24. Februar 2022 auf die Ukraine und die von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Abstimmung mit den Verbündeten der NATO als Reaktion ergriffenen Maßnahmen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der Weltwirtschaft und somit insbesondere auch auf die wirtschaftliche Entwicklung von Unternehmen von öffentlichem Interesse haben.

Fachlicher Hinweis des IDW

Weiter wird ausgeführt, dass auch das IDW bereits am 8. März 2022 einen fachlichen Hinweis zu Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung veröffentlicht und sich nach Auffassung der APAS in sachgerechter Art und Weise insbesondere zur Anwendung des Stichtagsprinzips und zu den Anforderungen an die Lageberichterstattung geäußert hat.

Risikoeinschätzungen der Praxen

Die APAS wird sich in den Inspektionen mit den Risikoeinschätzungen der Praxen zu den Auswirkungen der Ukraine-Krise und den hieraus abgeleiteten Maßnahmen für deren Qualitätssicherungssysteme befassen. Dies wird nach einer Identifikation von Mandaten mit Bezug zur Ukraine und zu Russland zunächst die Zurverfügungstellung relevanter Fachinformationen, Vorgaben zur Einholung von fachlichem Rat/Konsultationen oder auch weitere Maßnahmen zur auftragsbezogenen Qualitätssicherung mit Bezug zu den identifizierten Risiken auf Praxis- und Mandatsebene betreffen. Die APAS wird sich mit einzelnen Abschlussprüfungen, die besonderen Risiken aus dem Ukraine-Krieg ausgesetzt sind, analog zum Vorgehen bei den Corona-Risiken, sukzessive in Abhängigkeit von den Bilanzstichtagen der Unternehmen von öffentlichem Interesse befassen.

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