Berufspolitik
25. März 2024

Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu

Mit der am 22. März 2024 erteilten Zustimmung des Bundesrates zum Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses vom 21. Februar 2024 ist es offiziell, dass die Meldepflichten für innerstaatliche Steuergestaltungen keinen Eingang in das Gesetz gefunden haben.

Die WPK hat im Gesetzgebungsverfahren die geplante Einführung einer Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen kritisiert, da erste Zahlen der Bundesregierung belegen, dass Kosten und Nutzen nicht einmal bei der bereits eingeführten Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen („Neu auf WPK.de“ vom 26. Juli 2023 und vom 18. Oktober 2023).

Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz am 17. November 2023 mitsamt einer solchen Meldepflicht verabschiedet. Der Bundesrat hatte jedoch erhebliche Einwände gegen das Gesetz, darunter auch gegen die Einführung der innerstaatlichen Meldepflicht erhoben und im Ergebnis den Vermittlungsausschuss einberufen. Dieser hat einen Kompromissvorschlag ausgearbeitet, wonach auch die Meldepflichten für innerstaatliche Steuergestaltungen wegfallen sollen. Der Bundestag hat den Vermittlungsvorschlag am 23. Februar 2024, der Bundesrat am 22. März 2024 angenommen. Das Wachstumschancengesetz wird nunmehr nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.

bk

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